Rechtsprechung
   BPatG, 17.10.2007 - 1 Ni 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33281
BPatG, 17.10.2007 - 1 Ni 17/07 (https://dejure.org/2007,33281)
BPatG, Entscheidung vom 17.10.2007 - 1 Ni 17/07 (https://dejure.org/2007,33281)
BPatG, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 1 Ni 17/07 (https://dejure.org/2007,33281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 17.10.2007 - 1 Ni 17/07
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung in ihrer Gesamtheit das in den erteilten Patentansprüchen niedergelegte Schutzbegehren umfasst (BGH Beschl. v. 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urt. v. 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023 - Einkaufswagen II).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BPatG, 17.10.2007 - 1 Ni 17/07
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung in ihrer Gesamtheit das in den erteilten Patentansprüchen niedergelegte Schutzbegehren umfasst (BGH Beschl. v. 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urt. v. 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023 - Einkaufswagen II).
  • LG Düsseldorf, 27.11.2007 - 4a O 291/06

    Mehrgangsnabe für Fahrräder

    Am 05. Februar 2007 hat die Beklagte zu 1) Nichtigkeitsklage gegen das Klagepatent erhoben (Nichtigkeitsklageschrift: Anlage L23), die bei dem Bundespatentgericht unter dem Aktenzeichen 1 Ni 17/07 geführt wird.

    Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen, hilfsweise, ihnen zu gestatten, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung abzuwenden, weiter hilfsweise, die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von der Beklagten zu 1) am 05. Februar 2007 bei dem Bundespatentgericht eingereichte Nichtigkeitsklage betreffend das deutsche Patent DE 199 27 698 (Az. 1 Ni 17/07) und den von der Beklagten zu 1) am 13. März 2007 bei dem Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten Löschungsantrag betreffend das Gebrauchsmuster DE 299 24 823 auszusetzen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht